AGB der Firma Toperczer

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – gültig ab 01.04.2025

1. Präambel

1.1.     Die Toperczer GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Toperczer GmbH und ihrem Vertragspartner, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2.    Bei Widersprüchen oder Regelungslücken gilt folgende Reihenfolge:

      Vertrag bzw. Bestellung

      Diese AGB

1.3.     Der Vertragspartner anerkennt die vorliegenden AGB für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung, gleichgültig ob die Auftragserteilung schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgt ist. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

1.4.   Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2. Vertragsabschluss

2.1.    Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Toperczer GmbH. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Toperczer GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.

2.2.  Die Angebote der Toperczer GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

 

3. Pläne und Unterlagen

Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten etc. enthaltenen Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Preis, Leistung u. dgl. sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.

 

4. Gefahrenübergang

4.1.   Der Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bestimmt sich in den nachstehenden Fällen wie folgt:

a)   bei Verkauf „ab Werk“ geht die Gefahr mit vereinbarten Übergabetermin auf den Vertragspartner über.

b)  Bei Versand geht die Gefahr von der Toperczer GmbH auf den Vertragspartner über, sobald die Toperczer GmbH die Ware  dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

4.2.  Wenn nicht anders vereinbart, gilt die Ware als „ab Werk“ verkauft.

4.3.  Die Toperczer GmbH ist zum Abschluss einer Versicherung nur verpflichtet, wenn und insoweit dies schriftlich vereinbart wurde.

4.4.  Im Übrigen gelten die INCOTERMS in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

 

5. Kaufpreis/Werklohn

5.1.   Sämtliche Leistungen der Toperczer GmbH erfolgen grundsätzlich entgeltlich, wobei die Vergütung in den jeweiligen Einzelverträgen vereinbart wird. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erhält die Toperczer GmbH nach Vollendung des vereinbarten Werkes oder Leistung den Kaufpreis/Werklohn. Die Toperczer GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes und dem Arbeitsfortschritt entsprechend Vorschüsse zu verlangen oder Zwischenabrechnungen zu legen. Alle Leistungen der Toperczer GmbH, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Vergütung abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Der Kaufpreis/Werklohn ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Toperczer GmbH fällig.

5.2.  Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk der Toperczer GmbH ohne Verpackung, ohne Versicherung und Versandkosten.

5.3.  Kostenvoranschläge der Toperczer GmbH sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Toperczer GmbH schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Toperczer GmbH den Vertragspartner auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Vertragspartner genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt. Für alle Arbeiten der Toperczer GmbH, die aus welchem Grund auch immer, nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Toperczer GmbH eine angemessene Vergütung.

 

6.     Zahlung, Eigentumsvorbehalt

6.1.   Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen gemäß Einzelvertrag zu leisten; sofern keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind die Zahlungen prompt nach Rechnungserhalt abzugsfrei zur Zahlung fällig.

6.2.  Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten.

6.3.  Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Toperczer GmbH von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

6.4.  Ist der Vertragspartner mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, so kann die Toperczer GmbH ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes für Unternehmergeschäfte verrechnen; weiters ist der Vertragspartner ausdrücklich zum Ersatz sämtlicher Mahnspesen, einschließlich der Kosten außergerichtlicher Anwaltsmahnungen, verpflichtet.

6.5. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der Toperczer GmbH ist nur dann möglich, wenn mit einer ausdrücklich anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderung aufgerechnet wird.

6.6. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Toperczer GmbH. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn diese der Toperczer GmbH rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts)Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und die Toperczer GmbH der Veräußerung zustimmt. Im Falle der Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an die Toperczer GmbH abgetreten und ist diese jederzeit befugt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.“ Der Vertragspartner hat den erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Vertragspartner angehalten, das Eigentumsrecht der Toperczer GmbH geltend zu machen und diese unverzüglich zu verständigen. andernfalls hat er für die Folgen aufzukommen und macht sich gegebenenfalls schadenersatzpflichtig.

 

7.      Gewährleistung

7.1      Der Vertragspartner hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Toperczer GmbH, verdeckte/versteckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

7.2    Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge obliegt es dem Vertragspartner für die Verbesserung die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

7.3    Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bzw. bei Lieferung mit Aufstellung ab Beendigung der Montage. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

7.4    Keine Gewährleistung wird übernommen für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Vertragspartner oder Dritte, durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Wartung oder mangelhafte Einbauarbeiten, entstanden sind. Auch wird durch seitens des Vertragspartners oder Dritte unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung durch die Toperczer GmbH vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten die Gewährleistungspflicht aufgehoben. Die Toperczer GmbH leistet keine Gewähr für die Nutzung fremder Verbrauchsmaterialien in Verbindung mit unseren Produkten. Mängel, die durch die Nutzung ungeeigneter fremder Verbrauchsmaterialien (beispielsweise die Verwendung von zu aggressiven Reinigungsmitteln), an unserer Ware entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung und haftet die Toperczer GmbH nicht für dadurch entstandene Schäden.

7.5    Bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Umänderungen oder Umbauten alter sowie fremder Waren sowie bei Lieferung gebrauchter Waren übernimmt die Toperczer GmbH keine Erfolgsschuld, sondern verpflichtet sich nur im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten dem Auftrag nachzukommen.

7.6    Ab Beginn der Gewährleistungsfrist übernimmt die Toperczer GmbH keine weitergehende Haftung als in diesem Artikel bestimmt ist, auch nicht für die Mängel, deren Ursache vor dem Gefahrenübergang liegt.

 

8. Haftung

8.1.   Die Haftung der Toperczer GmbH für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind, nicht eingetretene Ersparnisse, Gewinnentgang oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung, mittelbare Schäden etc. Die Toperczer GmbH haftet dem Vertragspartner für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – sohin nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der Toperczer GmbH beigezogene Dritte zurückgehen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Toperczer GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

8.2.  Soweit gesetzlich zulässig, wird die Anwendbarkeit der Haftungsbestimmungen des Produkthaftungsgesetzes (PHG) ausdrücklich ausgeschlossen.

8.3.  Sofern gemäß Artikel 8.1 kein gänzlicher Haftungsausschluss der Toperczer GmbH Anwendung findet, ist jegliche Haftung der Toperczer GmbH mit der Höhe der Auftragssumme, jedoch jedenfalls mit dem Maximalbetrag von EUR 100.000,-- begrenzt.

8.4.  Schadenersatzansprüche des Vertragspartners können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.5. Festgehalten wird, dass der Kaufgegenstand nur jene Sicherheit bietet, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Betriebsanleitungen, Vorschriften der Toperczer GmbH  über die Behandlung des Kaufgegenstandes – insbesondere im Hinblick auf allenfalls vorgeschriebene Überprüfungen – und sonstige Hinweise erwartet werden kann.

 

9.     Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort

9.1.   Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist – je nach sachlicher Zuständigkeit – ausschließlich das Bezirksgericht für Handelssachen Wien oder das Handelsgericht Wien.

9.2.  Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Toperczer GmbH und dem Vertragspartner unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.3.  Erfüllungsort ist der Sitz der Toperczer GmbH

 

10. Zahlung & Versand & Lieferfrist

10.1.    Die Lieferbedingungen sind in der Toperczer-Auftragsbestätigung angeführt. Wenn keine Lieferbedingungen angegeben sind, gilt als Lieferbedingung „ab Werk“. Der Übergang von Nutzen und Gefahr erfolgt gemäß den vereinbarten Lieferbedingungen.

10.2.   Die genauen Versandkosten und Lieferzeiten entnehmen Sie Ihrer Auftragsbestätigung. Diese variieren je nach Verfügbarkeit des Produkts und der gewählten Versandoption. In der Regel beträgt die Lieferzeit innerhalb Österreichs 1-3 Werktage für vorrätige Artikel. 

10.3.   Soweit nicht ausdrücklich schriftlich von Toperczer zugestimmt, sind Liefer- und Dienstleistungstermine nicht bindend; es handelt sich um Richtwerte.

10.4.   Der Lauf der vereinbarten Lieferfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Bestellung rechtsverbindlich geworden ist, jedoch nicht früher, als alle vom Kunden zu machenden endgültigen Angaben für die Ausführung der Bestellung vorliegen. Die Einhaltung der Lieferfrist hat auch die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen zur Voraussetzung.

10.5.  Toperczer unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um die geschätzten Liefer- und Dienstleistungsfristen einzuhalten. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, wie z.B. Fälle höherer Gewalt, sonstiger Betriebsstörungen usw. und zwar gleichgültig, ob sich die Vorgänge bei uns oder beim Zulieferer ereignen.

10.6.  Wenn der Käufer eine Verzögerung der Lieferung verursacht, lagert Toperczer alle Waren auf Risiko des Käufers. Toperczer stellt dem Käufer den nicht bezahlten Teil des vertraglich vereinbarten Preises in Rechnung, zuzüglich der einschlägigen Gebühren für Lagerung, Versicherung und Abwicklung.

10.7.   Bei Annahmeverzug des Kunden steht Toperczer das Recht zu, die Einhaltung des Kaufvertrages durchzusetzen oder eine Stornogebühr von 15 % des Kaufpreises zu verlangen.

10.8.  Toperczer kann Teillieferungen vornehmen.

10.9.  Wird die Lieferfrist nicht eingehalten, kann der AG deswegen den Auftrag nicht annullieren und hat keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung. Der AN wird erst durch die Ansetzung einer auf mindestens 2 Monate bemessenen Nachfrist in Lieferverzug versetzt.  Wird auch bis zum Ablauf dieser Frist nicht erfüllt, so ist der AG berechtigt, sofern er dies unverzüglich erklärt, auf die nachträgliche Lieferung zu verzichten oder vom Vertrag zurückzutreten. In beiden Fällen ist der AN zur Herausgabe der erhaltenen Anzahlung ohne Zinsen verpflichtet unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche des AG.  Die Lieferungs- und Nachfrist ruht solange der Betrieb der Herstellerfirma oder des AN wegen Streiks, Aussperrungen, Transporthindernissen, Betriebsunterbrechungen zufolge höherer Gewalt, staatlicher Maßnahmen oder Unruhen stillgelegt ist.

 

11. Lieferumfang, Montagen

Generell ist keine Lieferung oder Montage in den Preisen enthalten.

Sollte gegen separate Vereinbarung bzw. Verrechnung eine Lieferung oder Montage

durchgeführt werden, wird folgendes vorausgesetzt:  Alle, für die Geräte notwendigen Versorgungsleitungen und das Anschließen der Geräte muss durch konzessionierte Installationsunternehmer auf Kosten des AG durchgeführt werden. Das Versetzen von Bodenwannen ist bauseits durchzuführen. Sämtliche Stemm-, Verputz-, Maler- und Maurerarbeiten und derartige von dritter Seite zu leistende Arbeiten sowie Tauwasserableitungen, Elektro-, Gas- und Wasseranschlüsse sind nicht vom AN zu leisten. Kostenbeteiligung des AN für Bau, Strom, Wasser, Sanitäreinrichtungen, Abfall, Schuttentsorgung und Reinigung ist ausgeschlossen.

 

 12. Änderungen und Stornierungen von Bestellungen

12.1.   Bestellungsänderungen und Stornierungen durch den AG bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des AN.

12.2.    Um der Bitte des Käufers nach Änderungen entgegenzukommen, ist Toperczer berechtigt, Preise und Lieferzeiten anzupassen. Wenn Toperczer im Hinblick auf die ursprüngliche Bestellung des Käufers Arbeiten durchgeführt oder Materialien eingekauft hat und die Arbeiten oder Materialien aufgrund der Änderungsanfrage des Käufers nicht mehr erforderlich sind, ist der Käufer gleichwohl zu deren Bezahlung verpflichtet.

12.3.    Wenn die Bestellung aus welchem Grund auch immer durch den Käufer storniert wird, zahlt der Käufer an Toperczer auf jeden Fall alle angemessenen Kosten und Auslagen (einschließlich Auslagen für technische Veränderungen sowie entstandene Verpflichtungen gegenüber den Lieferanten und Subunternehmern von Toperczer), die bereits entstanden waren, bevor Toperczer Kenntnis von dem Stornierungswunsch erhalten hat. Die Mindeststornogebühr beträgt 30% des Kaufpreises.

12.4.    Toperczer kann den Auftrag des Käufers stornieren oder Vorauszahlung verlangen, wenn der Käufer Vermögensgegenstände zum Vorteil seiner Gläubiger überträgt oder wenn Toperczer Gründe zur Annahme hat, dass der Käufer nicht bereit oder nicht dazu in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen.

12.5.    Da der AN die zu liefernden Waren nicht selbst erzeugt, ist er berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten, ohne dem AG dafür Schadenersatz leisten zu müssen, wenn sich beim AN unverschuldet Schwierigkeiten bei der Herstellung durch den Erzeuger oder Beschaffung der Waren ergeben.

 

 13. Transportschäden

Toperczer übernimmt keine Haftung für Versandmängel oder -schäden.

 

14. Retouren

Vorbehaltlich der ausdrücklich genannten Gewährleistungsbestimmungen (Punkt 7) sind alle Verkäufe endgültig und ohne Rückgaberecht.

Copyright © 2013-gegenwärtig Magento, Inc. Alle Rechte vorbehalten.